Honorar
Gemeinnützigkeit

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Wir stehen für Transparenz. Wir berechnen unser Honorar nach Steuerberatervergütungsverordnung. Da dies oftmals schwer greifbar ist, sollen die folgenden Beispiele mehr Verständnis schaffen.

Finanzbuchführung

Für die Erstellung der Finanzbuchführung erhält der Steuerberater 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. Der Gegenstandswert bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Ausgaben ergibt.

Fall 1 Fall 2
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse 30.000,00 416.000,00
Betriebsausgaben 25.700,00 398.500,00
Überschuss 4.300,00 17.500,00
Gegenstandswert 30.000,00 416.000,00
monatliche Gebühr 5/10 51,00 224,00

Gewinnermittlung und Vermögensaufstellung

Für die Erstellung der Gewinnermittlung erhält der Steuerberater 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Der Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt, jedoch mindestens 17.500 Euro.

Fall 1 Fall 2
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse 30.000,00 416.000,00
Betriebsausgaben 25.700,00 398.500,00
Überschuss 4.300,00 17.500,00
Gegenstandswert 30.000,00 416.000,00
jährliche Gebühr 17,5/10 355,25 1.305,50

Für die Erstellung der Vermögensaufstellung erhält der Steuerberater 5/10 bis 15/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte.

Fall 1 Fall 2
Vermögenswerte 12.000,00 198.000,00
Gegenstandswert 12.000,00 198.000,00
jährliche Gebühr 6/10 75,60 310,20

Steuererklärungen

Für die Erstellung der Körperschaftsteuererklärungen erhält der Steuerberater 2/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist das Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs, jedoch mindestens 16.000 Euro. Bei gemeinnützigen Vereinen ist regelmäßig kein steuerpflichtiges Einkommen gegeben, so dass der Mindestgegenstandswert zur Anwendung kommt.

Fall 1
Einkommen 0,00
Gegenstandswert 16.000,00
Gebühr 6210 118,80

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Anne L‘habitant

Diplom-Finanzwirtin (FH)
Steuerberaterin

hallo@lhabitant.de
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Cathrin Wermke

Fachassistentin
für Lohn & Gehalt

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