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Hundezucht: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?


Copyright: Anne L'habitant

Wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass Ihre Zucht die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt (hierzu auch mein Blogartikel: "Wann ist eine Hundezucht gewerblich?"), stellt sich die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Aufnahme eines Gewerbes stets anzeigepflichtig. Manchmal wird § 6 GewO ins Spiel gebracht, weil hiernach die Viehzucht von der Gewerbeordnung ausgenommen ist. Ich lehne diese Sichtweise ab, da Haustiere meiner Meinung nach kein Vieh sind. Ich werde noch einen Beitrag zu der Frage, ob die Hundezucht auch eine Landwirtschaft sein kann, veröffentlichen und mich näher mit dem Thema befassen. 

Zwischenergebnis: Erstmal ist eine Hundezucht wie jeder andere Gewerbebetrieb ganz normal anzeigepflichtig.

Aber es gibt eine Verständigung des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) aus 2006, wonach eine Gewerbeanmeldung entfällt. Diese finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Scrollen Sie soweit nach unten, dass Ihnen das PDF "Gewerbe Besonderheiten" angezeigt wird. Dort gibt es das Stichwort "Hunde- und Katzenzucht". Bitte beachten Sie, dass weitere Vorgaben, wie z.B. die Erlaubnispflicht beim Veterinäramt, hiervon nicht ausgenommen sind.


Die Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht als Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung zu sehen.

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